Übungsfahrten beinhalten das Autofahren lernen / die Fahrstunden im Stadtgebiet.
Es gibt für die Klasse B keine vorgegebene Anzahl von Fahrstunden. Festgeschrieben sind lediglich die Anzahl der Theoriestunden und die Stundenzahl der Sonderfahrten.
Jeder Mensch – und somit auch jede Fahrschülerin und jeder Fahrschüler – ist individuell und hat ihren und seinen eigenen Zeitrhythmus. Entscheidend ist, wie sicher Sie sich selbst in der Lernsituation im Umgang mit dem Auto und im Verkehrsgeschehen fühlen.